Der Gewerbestrom in Deutschland
Gewerbestrom steht für Gewerbetreibende und Kleinunternehmen zur Verfügung und wird ebenso wie Privatstrom von diversen Stromversorgern angeboten. So können Unternehmen Stromkosten einsparen und dieses Geld in wichtige Projekte investieren. Führen Sie als Gewerbekunde einen Stromvergleich durch und vergleichen Sie die Preise der Anbieter. Sehr wichtig bei Gewerbetreibenden ist die Zuverlässigkeit des Stromanbieters, denn schließlich benötigen Maschinen und Anlage
Strom und auch im Büro ist Strom nötig um die alltäglichen Aufgaben meistern zu können. Ein Ausfall von Gewerbestrom kann schnell zu einem Arbeitsausfall führen, der wiederum hohe Kosten verursacht. Nehmen Gewerbetreibende einen Stromvergleich vor, werden Sie feststellen, dass es zum einen den allgemeinen Tarif gibt, der nicht individuell geregelt ist und im Internet abgefragt werden kann. Hierfür geben Sie dort im
Stromrechner einfach den Jahresverbrauch des Unternehmens und die Postleitzahl des Standortes des Unternehmens ein und schon werden ihnen verschiedene Angebote angezeigt. Hierbei ist allerdings darauf zu achten, dass viele
Stromanbieter für Gewerbestrom eine Mindestabnahmemenge fordern. In anderen Fällen wird eine Mindestleistung von zum Beispiel 10 KW gefordert.
Gewerbestrom im allgemeinen Tarif wird grundsätzlich in einen Arbeitspreis und einen Leistungspreis aufgeteilt. Der Arbeitspreis enthält die verbrauchte Leistung (KWh pro Jahr). Der Leistungspreis rechnet die elektrische Leistung (KW) ab. Auch hier muss man beim
Stromvergleich vorsichtig sein. Denn wenn der Jahresverbrauch in Kilowattstunden auch gering ist, kann Strom teuer werden, nämlich dann, wenn der Betrieb hohe Leistungsspitzen benötigt. Viele Stromanbieter führen aber bei Kleinunternehmen keine Leistungsmessung durch.
Beim Stromvergleich wird Ihnen auffallen, dass die allgemeinen Tarife unterschiedlich gegliedert sein können. So kann der Verbraucher Strompakete erwerben, oder der Verbrauch kann individuell nach Kilowattstunden abgerechnet werden. Auch kann jeder Gewerbetreibende frei entscheiden, ob er in monatlichen, vierteljährlichen Abständen oder jährlich seinen Gewerbestrom bezahlen möchte. Außerdem sollten Sie beim Stromvergleich darauf achten, dass bei einigen Stromanbietern eine Kaution zu hinterlegen ist.
Eine Möglichkeit außer über den allgemeinen Tarif
Gewerbestrom zu beziehen ist über die Vereinbarung eines individuellen Sonderabkommens möglich. Eine Sondervereinbarung ist möglich, wenn Strom zumindest aus dem Mittelspannungsnetz genutzt wird. Dann werden Leistungsspitzen in der Regel auch separat abgerechnet.